Berufshaftpflicht für PiA & PiW
Sicher durch Ausbildung und Weiterbildung
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) und Weiterbildung (PiW) übernehmen bereits früh Verantwortung in der praktischen Tätigkeit. Dabei stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz über die jeweilige Einrichtung besteht oder eine eigene Berufshaftpflicht erforderlich ist.
PiA – Versicherungsschutz während der Ausbildung
Je nach Ausbildungsstätte und konkreter Tätigkeit kann der bestehende Versicherungsschutz unterschiedlich ausfallen. Eine eigene Berufshaftpflicht kann daher sinnvoll sein, um berufliche Risiken während der praktischen Ausbildung abzusichern.
PiW – Absicherung während der Weiterbildung
Bei PiW besteht insbesondere im angestellten Beschäftigungsverhältnis häufig Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bzw. die Einrichtung. Ob dieser Schutz für alle ausgeübten Tätigkeiten ausreicht, sollte individuell geprüft werden – insbesondere bei zusätzlichen oder selbstständigen Tätigkeiten.
Elron GmbH – wir prüfen Ihren Versicherungsschutz
Wir unterstützen PiA und PiW bei der Auswahl einer passenden Berufshaftpflichtversicherung, prüfen Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen, ob bereits ausreichender Versicherungsschutz besteht oder eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Was unterscheidet PiA und PiW bei der Berufshaftpflichtversicherung?
Durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung gibt es derzeit zwei Ausbildungswege, die sich auch beim Thema Berufshaftpflicht unterscheiden können.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) absolvieren ihre praktische Ausbildung häufig in Lehrpraxen oder Ausbildungsambulanzen. Dort wird oftmals eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verlangt oder empfohlen. Viele Versicherer bieten hierfür spezielle PiA-Tarife mit vergünstigten Beiträgen an.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) arbeiten dagegen nach der Approbation in der Regel als angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an einer anerkannten Weiterbildungsstätte. Die Behandlung erfolgt unter Verantwortung einer weiterbildungsbefugten Person, sodass häufig bereits ein Versicherungsschutz über den Arbeitgeber besteht.
Hinweis für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) und in Weiterbildung (PiW):
Durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung unterscheiden sich je nach Ausbildungsweg auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung. In unseren FAQ erklären wir die wichtigsten Unterschiede verständlich.
FAQ für PiA bzw. PiW:
Brauche ich als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Ausbildung (PiA) eine Berufshaftpflichtversicherung?
In vielen Fällen ja.
Während der Ausbildung absolvieren viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) praktische Tätigkeiten in Lehrpraxen oder Ausbildungsambulanzen. Häufig wird dort eine eigene Berufshaftpflichtversicherung vorausgesetzt oder ausdrücklich empfohlen. Viele Versicherer bieten hierfür spezielle PiA-Tarife mit einem vergünstigten Beitrag an.
Ob eine eigene Berufshaftpflicht erforderlich ist, hängt unter anderem von den Vorgaben Ihres Ausbildungsinstituts, Ihrer Lehrpraxis bzw. Ausbildungsambulanz und Ihrer konkreten Tätigkeit ab. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Prüfung bereits vor Beginn der praktischen Ausbildung.
Wir unterstützen Sie gerne dabei zu klären, welche Absicherung in Ihrer individuellen Ausbildungssituation sinnvoll ist.
Brauche ich als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Weiterbildung (PiW) eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?
In den meisten Fällen nicht.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) arbeiten nach dem neuen Weiterbildungssystem in der Regel als angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an einer anerkannten Weiterbildungsstätte und behandeln unter der Verantwortung einer weiterbildungsbefugten Supervisorin oder eines weiterbildungsbefugten Supervisors.
Dadurch besteht häufig bereits ein Versicherungsschutz über den Arbeitgeber beziehungsweise die Praxis oder Einrichtung.
Dennoch gibt es Ausnahmen. Deshalb empfehlen wir auch PiW, den bestehenden Versicherungsschutz kurz prüfen zu lassen. So lässt sich sicherstellen, dass die konkrete Tätigkeit und der jeweilige Einsatzbereich ausreichend abgesichert sind.
