Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch hier gibt es meist eine "Lösung" in den jeweiligen Versorgungswerken der jeweiligen Kammern. Allerdings muss hier ganz genau in den Satzungen gelesen werden. Es kommt nämlich im Grunde immer zu folgenden "Problemen": "Berufsverbots-Absicherung":
Die meisten Versorgungswerke zahlen nur dann eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus, wenn der Beruf gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Die meisten Definitionen gehen soweit, dass die Zulassung zur Ausübung des Berufs zurückgegeben werden muss. So muss der Arzt oder Anwalt, der Leistungen wegen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit aus seinem Versorgungswerk erhalten möchte, seine Zulassung zurückgeben. Ansonsten gibt es hier kein Geld!
Daher ist es elementar wichtig, dass auch hier privat vorgesorgt wird.